Die Verbandsversammlung des Verbands Region Südlicher Oberrhein hat am 26.02.2026 die Durchführung eines erneuten (2.) Offenlage- und Beteiligungsverfahrens der Teilfortschreibung „Windenergie“ beschlossen.
Stellungnahmen können demnach in der Zeit vom 9. März bis zum 10 April 2026 eingereicht werden. Es werden allerdings nur noch Stellungnahmen zu Vorranggebieten angenommen, die gegenüber der ersten Offenlage geändert wurden.
Im Falle Oberwolfach sind das: W-37, W-40, W-35 und W-42!
Im Falle Wolfach sind das: W-47, W-58, W-64 und W-67!
Stellungnahmen zu geänderten Vorranggebieten der 2. Offenlage sind bis spätestens 10. April 2026 beim Regionalverband südlicher Oberrhein einzureichen; d.h. jeder kann mit seinen eigenen Worten bezugnehmend auf die gegenüber der 1. Offenlage geänderten Standorte (auf der Karte in blau mit Nummern versehen) einen individuell formulierten Widerspruch schreiben.
Wir empfehlen die Widersprüche auf Grund der engen Frist per E-Mail oder über das Eingabeformular des Regionalverbands einzureichen.
Postadresse:
Regionalverband Südlicher Oberrhein,
Reichsgrafenstraße 19
in 79102 Freiburg
Für das Versenden der Stellungnahmen per E-Mail, bitte die E-mail-Adresse [email protected] verwenden.
Oder das Formular über den Link Online-Formular aufrufen.
Weitere Infos zur Offenlage mit Bürgerbeteiligung finden Sie unter:
Zum einfacheren Auffinden des relevanten Kartenausschnittes für den Bereich Kinzigtal / Wolftal haben wir Ihnen nachfolgend einen direkten Download eingerichtet:
